Betriebliche Gesundheitsförderung
Seit dem 1. Januar 2009 nimmt der §3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes Bezug auf die §§ 20 und 20a des SGB V . Dies ermöglicht dem Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung zu gewähren, so lange diese 500 € pro Arbeitnehmer und Jahr nicht übersteigen.
Da alle unsere Angebote den Gütekriterien der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen, ergeben sich bei einer Zusammenarbeit interessante Finanzierungsmöglichkeiten für jede Betriebsgröße.
Unsere Angebote
- Pilates oder allgemeines Rückentraining (Handlungsfeld Bewegung)
- präventives Herz- Kreislauftraining (Handlungsfeld Bewegung)
- PMR (Progressive Muskelrelaxation (Handlungsfeld Stressbewältigung)
- Vorträge über gesundheitsbezogene Themen und zum Thema Rückenschule
- Gesundheitstage
Kursformate
- in der Regel 8 bis 12 Einheiten
- Kompaktangebot über mindestens 2 Tage
Durchführung
- Betriebseigene Kurse
- Kooperation mit den Krankenkassen
- oder individuelle Kursteilnahme über das Gesundheitsticket