Kooperationen

Betriebliche Gesundheitsförderung SchongauBetriebliche Gesundheitsförderung

Seit dem 1. Januar 2009 nimmt der §3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes Bezug auf die §§ 20 und 20a des SGB V .  Dies ermöglicht dem Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung zu gewähren, so lange diese 500 € pro Arbeitnehmer und Jahr nicht übersteigen.

Da alle unsere Angebote den Gütekriterien der §§ 20 und 20a des SGB V entsprechen, ergeben sich bei einer Zusammenarbeit interessante Finanzierungsmöglichkeiten für jede Betriebsgröße.

 

Unsere Angebote

  • Pilates oder allgemeines Rückentraining (Handlungsfeld Bewegung)
  • präventives Herz- Kreislauftraining (Handlungsfeld Bewegung)
  • PMR (Progressive Muskelrelaxation (Handlungsfeld Stressbewältigung)
  • Vorträge über gesundheitsbezogene Themen und zum Thema Rückenschule
  • Gesundheitstage

 

Kursformate

  • in der Regel 8 bis 12 Einheiten
  • Kompaktangebot über mindestens 2 Tage

 

Durchführung

  • Betriebseigene Kurse
  • Kooperation mit den Krankenkassen
  • oder individuelle Kursteilnahme über das Gesundheitsticket
Das Gesundheitsticket ist eine perfekte Fördermöglichkeit für kleine Betriebe.